Nafri – Von einer Abkürzung und ihrer Folgen
Nun hat die Kölner Polizei also mal wieder Mist gebaut – so zumindest wenn es nach Grünen Parteichefin Simone Peter geht, und einigen eilfertigen Twitterern. Doch was war passiert? Die Polizei Köln twitterte während der Silvesternacht folgenden Tweet:
#PolizeiNRW #Silvester2016 #SicherInKöln: Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen. https://t.co/VYMQuT6B7u pic.twitter.com/cCVVdRwr9D
— Polizei NRW K (@polizei_nrw_k) December 31, 2016
Einige Zeit später dann wurde dieser Post im Netz kontrovers diskutiert. Angestoßen von Simone Peter, die scheinbar immer etwas an der Polizei zu nörgeln hat, war es auf einmal rassistisch, was die Polizei Köln da gepostet hat. Uff, harter Tobak. Einige weitere stimmten ihr zu, wieder andere nahmen die Polizei Köln in Schutz. Doch leider blieb es nicht bei dem Scharmützel auf Twitter, nun musste so ziemlich jeder, der an einem Mikrofon und oder an einer Kamera vorbei ging zu diesem Thema etwas sagen. „Ja, die Polizei hat schon gute Arbeit geleistet, aber…“ – da ist es wieder, das ABER, das ständige Herbeischwören von Fehlern. Doch hat die Polizei überhaupt etwas falsch gemacht?
Was diskutiert wird
Die herrschende Meinung in den sozialen Medien ist wie folgt: Die Polizei Köln hat in der Silvesternacht gute Arbeit geleistet. Sie hat erneute Übergriffe von Nordafrikanischen Männern an Frauen jedweder Herkunft erfolgreich verhindert. Überhaupt ist es auch sonst zu keinen nennenswerten Gewalttaten gekommen, was positiv bewertet wird.
Dann gibt es allerdings diesen einen Post der Polizei Köln, der einerseits völlig daneben, und andererseits völlig in Ordnung gefunden wird. Es muss also beleuchtet werden, was es damit auf sich hat. Denn aus diesem Post entstehen mehrere Vorwürfe. Zum einen der, die Polizei Köln habe grundrechtswidrig Personen kontrolliert, zum anderen, die Polizei habe sich rassistisch geäußert.
Es gibt natürlich auch diejenigen, die da keinen Unterschied machen, aber die wollen wir hier mal vernachlässigen, denn es sollte nun wirklich nicht jeder Unfug kommentiert werden.
Nafri – wo er herkommt
Zunächst sei vorweggestellt, dass die Polizei sehr viel Schreiben muss. Berichte für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft sind an der Tagesordnung. Darüber hinaus muss in den Einsätzen auch kommuniziert und gefunkt, und auf Basis dieser Informationen mitunter schnelle Entscheidungen getroffen werden.
Da ist es überaus praktisch mit Abkürzungen zu arbeiten. Diese werden von allen Beteiligten verstanden und man spart Zeit und letzten Endes auch Papier, wenn man nicht immer alles ausschreiben muss. Gerade bei der chronologischen Darstellung von Sachverhalten erwähnt man ja die selben Personen und Gegebenheiten immer und immer wieder.
Beispiele hierfür gibt es jede Menge, einige möchte ich hier kurz nennen: ZEG für Zeuge, BES für Beschuldigter, JuiT für Jugendlicher Intensivtäter, FustKw für Funkstreifenwagen und so weiter uns so fort.
Dies ist natürlich kein polizeiinternes Phänomen, viele Firmen haben Abkürzungen für ihre Kommunikation und auch einige haben es in unseren alltäglichen Sprachgebrauch geschafft. ESP und ABS zum Beispiel geht jedem geschmeidig von den Lippen. Allerdings würde doch kaum jemand sagen: „Mein Auto hat natürlich schon das Antiblockiersystem, nicht aber dieses Elektronisches Stabilitätsprogramm was jetzt sonst überall schon drin ist“. Da sagt man eher: „Klar hab ich ABS, nur ESP hab ich nicht“
Soweit so gut, Abkürzungen sind eben unser aller täglich Brot und daher nicht zu beanstanden.
Nafri ist wiederum ein Arbeitsbegriff der Polizei, welcher Nordafrikanischer Intensivtäter abkürzt. Es sind also eben nicht alle Nordafrikaner gemeint, sondern eben nur diese, die mehrfach straffällig geworden sind.
Ist Nafri rassistisch?
Mit den Erkenntnissen bis hier her, kann eigentlich niemand mehr darauf kommen, dass Nafri rassistisch sein könnte. Denn wie sollte man diejenigen Intensivtäter nennen, die aus dem Nordafrikanischem Raum stammen? Dass bestimmte Gruppen unterschieden werden müssen sollte jedem klar sein, Gruppenzugehörigkeit ist per se nichts schlimmes. So gibt es die Minderjährigen und die Volljährigen, die Wähler und die Nichtwähler, die Schwarzen und die Weißen (Ja, die gibt es auch ganz offiziell im Sprachgebrauch), die Arbeitssuchenden und die Arbeitenden und so weiter und so fort. Auch ist es üblich diese Gruppen weiter zu unterteilen, in zum Beispiel die Arbeitssuchenden Frauen, oder die männlichen Wähler. Verdammt nochmal, ständig werden Menschen in Gruppen zusammengefasst und mitunter eigene Wörter dafür kreiirt.
Meiner Meinung nach ist es legitim und in Ordnung Nafri zu sagen, wenn man Nordafrikanischer Intensivtäter sagen möchte.
Ist Nafri neu?
Auch interessant ist die Entrüstung über den Begriff seit dem 01.01.2017. Denn wenn man sich die Mühe macht und Twitter einmal ein wenig weiter bemüht, kann man feststellen dass der Begriff als Hachtag dort erstmalig am 15.01.2016 durch die Bildzeitung genutzt wird. Diese hatte offenbar aus polizeiinternen Berichten eben diese Abkürzung herausgenommen und verwendet. Eine Google Suche mit der zeitlichen Einschränkung vom 01.01.2016 bis 30.06.2016 zeigt sehr prominente Treffer auf der ersten Seite an, darunter auch Artikel aus zb. „Der Zeit“, die den Begriff völlig unemotionalisiert verwenden.
Halten wir also fest: Der Begriff Nafri ist absolut nicht neu, er existiert vielmehr bereits seit dem 01.01.2016 in der Öffentlichkeit und wird seitdem vielfach von Kommentatoren und Medien selbst verwendet.
Woher diese plötzliche Empörung?
Hier kann ich nur mutmaßen. Vielleicht liegt es daran, dass an dem Einsatz der Polizei sonst kaum etwas zu kritisieren wäre, und das passt einfach nicht in das Weltbild von bestimmten Personen. Vielleicht regt sich aber auch irgendwo eine Stimme die erklärt, wieso Nafri 12 Monate völlig ok in der Öffentlichkeit verwendet wird, und ab dem 01.01.2017 dann unmöglich weiter verwendet werden kann.
Grundrechtswidrige Handlungen durch die Polizei in der Silvesternacht?
Alexander Bosch von Amnesty International meldet sich wie viele andere eilfertig zu Wort und verkündet:
Hunderte Menschen sind allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten nordafrikanischen Herkunft eingekesselt und kontrolliert worden. […] Damit habe die Polizei gegen völker- und europarechtliche Verträge und auch gegen das im deutschen Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot verstoßen
Diese Meinung ist auch einige Male in den sozialen Medien vertreten, teilweise mit abstruser Unkenntnis von Recht und Gesetz. Den angesprochen Artikel 3 möchte ich hier auch noch zitieren:
Art. 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Der Absatz 3 wird dann ganz oft ganz schick per Screenshot mit an einen Post bei Facebook oder Twitter gehängt und dann mit Sätzen wie „Noch Fragen? #PolizeiKöln #Silvster2016“ oder ähnlichem garniert. Hier soll jedem gleich klar sein, es schreibt die letzte Instanz persönlich.
Da wird nichts mehr erklärt, schon gar nicht kritisch hinterfragt, da werden einfach Fakten geschaffen. Schauen wir also nochmal genauer drauf.
Das entscheidende Tatbestandsmerkmal in diesem Artikel ist die Benachteiligung. Diese muss wegen eines vorangestellten Merkmals vorliegen, sonst ist es kein Verstoß gegen dieses Grundrecht.
Die Polizei in Köln hat in dieser Nacht größere Gruppen von männlichen Personen umstellt und deren Personalien kontrolliert und festgestellt. Dies ist an sich überhaupt gar keine Benachteiligung, denn dies ist übliche Vorgehensweise der Polizei. Personenkontrollen sind in unserem Recht verankert und eben keine Benachteiligung. Dauert es bei 1500 Personen länger als bei zwei Personen? Insgesamt betrachtet sicherlich ja, jede Person für sich alleine genommen wird aber gleich lang kontrolliert. Also immer noch kein ungleiche Behandlung zu erkennen. Man kennt das ja auch aus dem Supermarkt. Eben waren noch drei Kassen auf, und kaum stellt man sich selbst an ist nur noch eine geöffnet und man ist der Dumme.
Bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel Fussballspielen oder aber Versammlungen ist eine gleiche Vorgehensweise zu beobachten. Stets werden Personen kontrolliert und wenn dies anlassbezogen geschieht, ist auch nichts dagegen einzuwenden. So werden auch 300 grölende Männer, die oberkörperfrei und mit Stöcken in der Hand auf ein Stadion zulaufen angehalten und kontrolliert. Mitunter wird ihnen sogar der Gang zum Stadion untersagt. Es ist jedoch weder verboten ohne Oberbekleidung herumzulaufen, noch einen Stock in der Hand zu halten. Ja, die Kontrolle geschieht einzig und allein aus der Erfahrung dass derartige Gruppen in der Vergangenheit bereits die Stöcke auf die Köpfe anderer haben niederprasseln lassen und da möchte man eben kurz mal mit denen Sprechen, ihnen das ausreden und deren Personalien wissen. Die 30.000 anderen Stadionbesucher danken es und twittern niemals von rassistischem Verhalten der Polizei. Auch nicht wenn die Sonnenanbeter aus einem anderen Herkunftsland kämen.
Gibt es also einen besonderen Schutz, der nur für nordafrikanische Männer gelten soll? Wer kann das fordern und wieso?
Zusammenfassung
Die Polizei Köln hat in der Silvesternacht also nicht einfach wahllos Ausländer kontrolliert weil sie ausländisch aussahen. Sie hat größere Gruppen augenscheinlicher Nordafrikaner kontrolliert, darunter auch etliche bereits bekannte Intensivtäter. Ein Tweet während der Maßnahme ist daher nicht rassistisch, sondern informativ.
Darüber hinaus hat die Polizei in Köln mit eben diesen Kontrollen nicht grundrechtswidrig gehandelt, sondern lediglich Gefahrenpotentiale beobachtet. Hierbei ist es egal wie viele Personen sich in der Gruppe befinden
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