Kanal TÜV – Kraft steht zu Ihrem Wort
Der Generalverdacht für Hausbesitzer bleibt aus! Kanäle in Wasserschutzgebieten sollen zukünftig aber geprüft werden.
Bereits vor einigen Monaten war die umgangsprachlich als Kanal-TÜV bekannte Dichtheitsprüfung Thema auf diesen Seiten und nun ist es zunachst einmal amtlich: Die Dichtheitsprüfung als Standartmaßnahme für alle Hausbesitzer bis Ende 2015 kommt nicht.
Ministerpräsidentin Kraft hat sich hier klar gegen eine Regelung gestellt, die Hausbesitzer unter Generalverdacht stellt und unnötig zusätzlich belastet. Die Aussetzung des 2007 von Jürgen Rüttgers eingeführte Regelung durch die aktuelle Landesregierung NRW war bereits ein erstes Zeichen, dass hier nachverhandelt werden muss. Nun ist eine für den Bürger
verständliche Regelung getroffen wurden, die Akzeptanz schaffen kann.
Dies sind die beschlossenen Eckpunkte der neuen Regelung:
- KEINE Prüfungsfristen für Wohnhäuser, die nicht in Wasserschutzgebieten liegen
- In Wasserschutzgebieten befindliche Häuser müssen bis 2015 auf Dichtigkeit geprüft werden ; industrielle und / oder gewerbliche Leitungen bis 2020
- Sofortige Sanierung nur bei einsturzgefährdeten Kanälen nötig
- Mittlere Schäden haben eine Beseitigungsfrist von 10 Jahren ab Feststellung
- Geringfügige Schäden sollen nicht saniert werden müssen
Möglicherweise wird die fertige neue Regelung den Städten und Gemeinden noch die Möglichkeit geben, die Prüfung auf kommunaler Ebene selbst zu regeln.