Her mit den Beweisen
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit einem in den Medien nur am Rande behandeldem Thema, welches ich allerdings für einen wichtigen Bestandteil in unserem täglichen Leben sehe – es geht um den §177 StGB – die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
Justizminister Heiko Maas möchte hier reformierend eingreifen, eine so genannte „Schutzlücke“ schließen. In Kurzform geht es ihm darum, dass die Norm nicht ausreichend deutlich klar macht, wann genau eine Handlung gegen den Willen der Betroffenen vorliegt. Einige Beispiele wurden in einem dazu einberufenen Rechtsausschuß der Bundesregierung genannt und von Abgeordneten und geladenen Sachverständigen diskutiert. Da wäre zum einen das Mädchen, dass nach eigener Aussage zwar „Nein“ zum Geschlechtsverkehr gesagt hat, der „Täter“ dies aber nach seiner Aussage nicht gehört haben will und es dann eben doch zum Geschlechtsverkehr kam. Das Mädchen tat nichts, um dem entgegen zu wirken. Es verließ nicht die Wohnung, es schrie nicht um Hilfe – und das obwohl sie wusste dass zwei Bekannte vor der Tür warteten – und wehrte sich auch sonst nirgens. So hat es zumindest das Gericht erkannt, welches den „Angeklagten“ schließlich frei sprach.
Und genau dies ist ein treffendes Beispiel für die Problematik die sich meiner Meinung nach immer und immer wieder ergeben wird. Sehr wahrscheinlich ist niemand, der im Nachhinein über diese Situationen urteilt, ist bei der Tat dabei gewesen. Es ist also wie so oft in juristischen Verfahren: Die Aussage der Zeugen ist der einzige Beweis.
Von der Schutzlücke ausgenommen sind natürlich die leidvollen Übergriffe auf wehrlose Opfer, zumeist Frauen, welche durch Täter mir grober Gewalt festgehalten und sexuell mißbraucht werden. Dies bestraft das Gesetz heute schon, Vergewaltigung ist ein Verbrechenstatbestand. Doch um diese Übergriffe geht es bei der Reform auch nicht. Es geht um die vielen vagen Sachverhalte, in welchen die Einen irrwitzige Fehlurteile der Gerichte, die Anderen die Anwendung und Auslegung des geltenden Rechts sehen. Und daher möchte Heiko Maas nun ansetzen, die Auslegung offenbar dahingehend zu verändern, dass noch mehr solcher vager Sachverhalte letztendlich zu einer Verurteilung eines Täters führen. Es ist einfach unschön, wenn solche Verhandlungen mit einem Freispruch enden, so gewinnt man den Eindruck, wenn man Heiko Maas oder der Vorsitzenden des Ausschusses, Renate Künast zuhört bzw. deren Meinung liest.
Das dies äußerst kritisch zu sehen ist meint Thomas Fischer, der Bundesrichter ist. In seiner Kolumne in „Der Zeit Online“ beschreibt er, wieso das bisher geltende Recht ausreichend und eine Reform unnötig ist. Dafür wird er von Frau Künast scharf kritisiert, welche ebenfalls einen Gastbeitrag auf dem Medium veröffentlicht, auf welchen der Herr Richter promt reagiert.
Ich habe alle diese Texte gelesen und da ich selbst kein Jurist bin, werde ich mich auch mit mahnenden Erklärungen zum Thema zurück halten und vielmehr meine eigenen Sorgen kurz kundtun. Zunächst aber möchte ich feststellen, dass mir die Art wie Frau Künast ihre Meinung vertritt, zuwider ist. In ihrem Beitrag bezieht sie keine Stellung zu den geäußerten Vorwürfen des Richters, der übrigens auch ein Sachverständiger in dem Ausschuß gewesen ist und gegen die dort von Frau Künast vertretende Meinung gesprochen hat, sondern versucht ihn als „Einzelkämpfer“ zu diffamieren und zieht einiges ins Lächerliche. Dabei offenbart sie jedoch, wie wenig Ahnung sie selbst vom Strafrecht hat – sie ist übrigens Juristin – und dies ist auch für den Nicht-Juristen wie mich offenkundig. Unter anderem sagt sie, dass die Wegnahme einer Praline von einem Tisch gegen den Willen des Eigentümers der Praline ein räuberischer Diebstahl sei. Dies ist natürlich völliger Humbug, es ist lediglich ein Diebstahl. (Wer es nicht glaubt, kann es im StGB nachlesen.)
Nun aber zu meiner Sorgen. In der Realität wird der Vorwurf der sexuellen Nötigung oder der Vergewaltigung leider all zu oft missbraucht. Nicht selten behaupten Menschen einfach dass sie vergewaltigt worden seien, da sie keine andere Erklärung haben dass sie erst 4 Uhr morgens nach Hause kommen, anstatt wie vereinbart um 22 Uhr. Nicht selten wird die Vergewaltigung angezeigt, um sich Vorteile in einem Sorgerechtsstreit oder bei einer Scheidung zu sichern. Wir haben schon heute eine hohe Anzahl von Falschbeschuldigungen, die glücklicherweise bereits vor Eröffnung eines Verfahrens erkannt und eingestellt werden. Wenn nun aber noch vagere Handlungen, und nicht nachweisbare Gewalteinwirkungen bereits den Tatbestand erfüllen, wird das zu vielen Urteilen führen, in welchem die „Täter“ in Wirklichkeit die „Opfer“ sind. Und dass kann doch auch niemand wollen.
Zusammengefasst möchte ich also sagen, dass mir natürlich daran gelegen ist, bei Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen rigoros vorzugehen und die Täter zu bestrafen. Keine Milde für diejenigen, welche andere Menschen derart angehen. Allerdings müssen wir stets darauf achten, dass wir wirklich sicher sein können, dass die Taten auch so stattgefunden haben, wie von den Betroffenen dargestellt und dass wir daher messbare bzw. nachweisbare Größen im Text verankern, anstatt diesen derart aufzuweichen, dass im Nachhinein jede Handlung den § 177 StGB erfüllen kann und es letztlich von der Gunst der Betroffen abhängt, ob sie jemanden Anzeigen oder nicht.
Quellen:
02.02.15 – Justizminister will Vergewaltigung härter Bestrafen (J. Müller-Neuhoff, Zeit.de, Politik)
03.02.15 – Die Schutzlückenkampagne (Thomas Schmidt)
10.02.15 – Es gibt keinen Skandal (Thomas Schmidt)
16.02.15 – Fischer allein im Rechtsausschuss (Renate Künast)16.02.15 – Warum soviele Reflexe, Frau Künast? (Thomas Fischer)