Der Fall Anis Amri und die Empörung
Unmittelbar nach dem unfassbaren Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt am 19.12.2016 begann in Social Media Portalen wie Facebook und Twitter und auch in den großen Onlineredaktion von Faz, Taz, Zeit, Sueddeutsche, Welt, Focus und Stern die Aufarbeitung des Geschehenen. Leider geschiet dies, und da kann man alle Aufgezählten in einem Atemzug nennen, oft ohne große Sorgfalt und Recherche. Oder aber, wichtige Informationen werden zurückgehalten oder eben nicht betrachtet.
Ich finde das sehr bedauerlich, da diese Texte eigentlich Journalismus sein sollen, also, die Auseinandersetzung mit Fakten zu einem Ereignis. Meinungen gehören auch dazu, sollten aber ebenfalls sachlich vorgetragen werden. Das Gegenteil ist der Fall. In nahezu jedem Beitrag schwimmt der Unterton des Behördenversagens mit, oder wird gleich unverblümt als Fakt hineinzementiert. Nur, ist das wirklich so?
Die Mär von den unzähligen Möglichkeiten der Behörden
Dieser Beitrag soll nicht jede einzelne Unterstellung zum Versagen der Behörden aufgreifen und detailliert widerlegen, er wird sich vielmehr nur mit der oft angesprochenen Haft für Anis Amri beschäftigen, die der landläufigen Meinung entsprechend längst hätte angeordnet werden müssen. Von vielen Beiträgen und Meinungen, die ich die letzten Tage gelesen habe, hat mich dann ein Beitrag des Schreiberlings Torsten Krauel bei welt.de – Hier geht`s zum Artikel – dazu genötigt, eben meinen Beitrag hier zu veröffentlichen. Sein Text ist zwar als Meinung gekennzeichnet, wenn man aber die Kommentare liest, erkennt man, dass dies nur wenige mitbekommen haben. Die Leser, zumindest die Kommentatoren, halten diesen Text für seriös recherchierte Fakten, und das ist wirklich nicht der Fall. Im Gegenteil, dieser Text ist faktenleer und soll schlichtweg nur schlechte Stimmung erzeugen.
Der Gefährder und die Gefahr
Sicher wissen wir, dass Anis Amri bereits seit Monaten den Behörden als sogenannter Gefährder bekannt gewesen war. Es ist daher durchaus berechtigte Kritik an der großzügigen Bewegungsfreiheit dieses Mannes zu üben. Problematisch ist es aber diese einzudämmen. Der Begriff Gefährder ist, im Gegensatz zu den Begriffen Verdächtiger oder Zeuge, kein feststehender Begriff in unserer Strafprozessordnung. Strafprozessuale Maßnahmen gegen Gefährder zu treffen, ist daher nicht ohne weiteres möglich. Auch das Aufenthaltsgesetz kennt diesen Begriff nicht. Der Begriff ist ein Arbeitsbegriff der Sicherheitsbehörden, die interne Maßnahmen daran ausrichten. Hier wird schon deutlich dass es eben nicht ausreicht Gefährder zu sein, um dann einfach so weggesperrt werden zu können.
Ab in Haft – oder doch nicht?
Die zentrale Frage aus den meisten Beiträgen zum Thema ist wieso Anis Amri nicht längst in Haft gesessen hat? Argumentiert wird hier mit der Vielzahl der rechtlichen Verfehlungen des Mannes, wie Verstoß gegen die Meldeauflagen und Sozialleistungsbetrug, aber auch mit dem Handeln, was ihn überhaupt erst als Gefährder eingestuft hat. Das Besuchen von zweifelhaften Moscheen, Kontakt zu anderen Gefährdern, ein radikaler Glaube des Islam, und einiges andere sicherlich auch noch.
Im eben erwähnten Beitrag fragt sich Torsten Krauel wieso Amri nicht in Untersuchungshaft gekommen ist? Die Antwort ist recht einfach. Mit dem bislang veröffentlichtem Wissen war dies einfach nicht möglich. Denn Untersuchungshaft braucht Haftgründe. Hier gibt es die Fluchtgefahr, die Verdunkelungsgefahr und die Wiederholungsgefahr. Ärgerlicherweise traf wohl eher keiner der Haftgründe zu.
Vorab ausschließen kann ich die Wiederholungsgefahr, diese ist nur bei bestimmten Delikten möglich (zb. bei Sexualdelikten, gewerbsmäßiger Diebstahl) und diese waren niemals Tatvorwurf des Amri. Hätte also Verdunkelungsgefahr bestanden? Wohl eher nicht. Denn dass hier Beweise vernichtet werden könnten die zur Aufklärung erforderlich gewesen wären ist wohl nicht zutreffend. Das Hacken der Behördencomputer, auf denen alle Belege und Meldeauflagen hinterlegt waren, war wohl nicht das Fachgebiet des Amri. Bliebe also noch eine Fluchtgefahr. Aber da der Amri Sozialleistungen bezog, und diese nun mal seine Existenz sicherten, war auch nicht davon auszugehen, dass er sich nicht regelmäßig hätte dort bedienen wollen, also immer mal wieder greifbar wäre. Und schließlich gilt die Haft nur für die Sicherung des Verfahrens. Ist dieses abgeschlossen, kommt der Angeklagte ohnehin wieder frei.
Weiterhin bemängelt der Autor dass der Amri nicht in Abschiebehaft gekommen sei. Auch das war zu keinem Zeitpunkt möglich, da der Amri ja mangels fehlendem Pass gar nicht abgeschoben werden konnte. Es ist nun aber so, dass niemand in Abschiebehaft genommen werden kann, der gar nicht abgeschoben wird. Und irgendwie ist das auch gut so.
War der Anschlag zu verhindern?
Ich halte es für schlicht nicht möglich, jemanden von einem solchen Anschlag abzuhalten. Denn auch eine Fußfessel hätte lediglich den Täter schnell ermittelt, nicht aber das Herunterdrücken des Gaspedals für den Amri verhindert. Eine Haft war dauerhaft wie oben beschrieben nicht möglich, sodass der Amri auch nach einer Haft hätte aktiv werden können, also nur das Anschlagsdatum verschoben worden wäre.
Was für Zukunft wichtig ist
Egal was uns in Zukunft noch ereilen wird, wichtig ist, der besonnene Umgang mit Informationen. Alles andere spielt nur den extremen Strömungen im Randbereich in die Hände und ist letztlich Propaganda.
Außerdem wichtig wäre die Erweiterung des bestehenden Haftrechts im Aufenthaltsgesetz oder die Gewahrsamsmöglichkeiten der Polizeien im Hinblick auf Gefährder auszuweiten.