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	<title>Evaporated &#187; Recht</title>
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	<description>Gestern war ich noch unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher...</description>
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		<title>Nicht mehr ganz dicht</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 13:52:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Siggiziege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meinung]]></category>
		<category><![CDATA[Texte]]></category>
		<category><![CDATA[Dichtigkeitsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahrenabwehr]]></category>
		<category><![CDATA[Kanal-TÜV]]></category>
		<category><![CDATA[Kritik]]></category>
		<category><![CDATA[neue Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sascha Lobo]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufatmen, zumindest vorerst. Seit gestern sieht es so aus, als ob die bundesweit umstrittene Regelung zur Kanalsanierung in NRW erst mal vom Tisch ist. Dies kündigte gestern jedenfalls Umweltminister Remmel (NRW) an. Dies bedeutet auch, dass die Hausbesitzer zunächst nicht gezwungen werden, enorme Summen für die Sanierung der auf ihrem Grundstück befindlichen Kanäle zu übernehmen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aufatmen, zumindest vorerst. Seit gestern sieht es so aus, als ob die bundesweit umstrittene Regelung zur Kanalsanierung in NRW erst mal vom Tisch ist. Dies kündigte gestern jedenfalls Umweltminister Remmel (NRW) an. Dies bedeutet auch, dass die Hausbesitzer zunächst nicht gezwungen werden, enorme Summen für die Sanierung der auf ihrem Grundstück befindlichen Kanäle zu übernehmen, denn diese Regelung war ja kurzzeitig in Kraft, und ist es in anderen Bundesländern immer noch.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-403"></span>Die geplante Aussetzung ist natürlich löblich, da durch die zwangsweise Durchsetzung solcher Vorschriften natürlich die übliche Beweislast umgekehrt wird, und nun der Betroffene beweisen muss, dass er unschuldig ist. Unschuldig im Sinne von, dass er entgegen der Grundsatzvermutung der Undichtigkeit doch noch ganz dicht ist. Verwunderlich ist einerseits, dass hier die Politik wohl mehr auf die Stimme des Volkes gehört hat, als die der Wirtschaftslobby. Denn klar dürfte sein, dass solche Vorschriften eine ganze Branche bundesweit saniert hätten. Dies wird insbesondere schon dadurch deutlich, dass bereits kurz nach bekannt werden der Kehrtwende die ersten Stimmen mehren, welch fatale Folgen dies für die Wirtschaft haben wird. So stellte Gerhart Treutlein, Geschäftsführer des Verbandes der Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen, gestern nun verärgert fest, dass es tausende Arbeitslose geben wird. Schließlich hätten die Firmen der Politikbeständigkeit vertraut und bereits etliche neue Maschinen angeschafft und Personal eingestellt und ausgebildet. Interessant ist der Hinweis auf das große Vertrauen in die Politikbeständigkeit. Ich bin da ganz ehrlich: Wer in den letzten 10 Jahren irgendwie Vertrauen in die Beständigkeit von Politik und deren Entscheidungen gefasst hat, sollte lieber kein Unternehmen führen und für irgendwelcher Leute Einkommen verantwortlich, geschweige denn der Vorsitzende von allen zusammen sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Verwunderlich ist aber noch etwas ganz anderes. Eigentlich reichen vage Vermutungen aus, der Staat könnte planen, irgendwie Zwang gegen den Bürger auszuüben oder ihn gar irgendwie prüfen oder gar überwachen lassen, und dies aus rein gefahrenabwehrenden Gründen. Schon das Wort Gefahrenabwehr, begreifen viele als Affront des Staates gegen die Grundrechte der Bürger. Die vielen Blogbeiträge und Kommentare in den solchen belehren den Leser andauernd, dass Gesetze zur Gefahrenabwehr nur ein Haufen Gummiparagrafen sind, um den wahren Helden dieses Landes auf die Füße zu treten. Manche sind verwundert, dass es so etwas überhaupt geben kann, in einem Rechtsstaat wie Deutschland. Schämen soll sie sich, die Merkel, ja schämen. Denn weder den Politikern, noch den Organen wie zum Beispiel der Polizei, kann man trauen. Ordnungsämter gehen gar nicht, da sitzen sowieso nur Muttersöhnchen und solche, die sonst nirgends etwas zu sagen haben. Erst vor kurzem wurde wieder deutschlandweit über die Festsetzung von freien Journalisten von ebenso freien Journalisten berichtet, die friedlich im Wendland ihren Podcast abhielten. Unverschämt. Weniger laut zur Sprache kommt, dass dies keine Journalisten waren, sondern Aktivisten, die über ihren Äther Informationen zur Einsatzlage der Polizei an die vor Ort Blockierenden gaben. Hier waren genauso wenig Journalisten am Werk, wie ich ein Taxifahrer bin, wenn ich einen Bekannten zum Bahnhof bringe oder wie ich ein Geldtransporter wäre, würde ich mir anvertrautes Bargeld zur Einzahlung bringen. Handeln wie privat, Rechte haben wollen wie Institutionen. Ein altbekannter Hut, liebe Leute, und deswegen auch nicht mehr weiter diskutiert an dieser Stelle.</p>
<p style="text-align: justify;">Doch wo waren die vielen Aktivisten und Blogger und neuen Medien als es dem Bürger deutschlandweit an den Kragen gehen sollte? Als dieser Dinge zwangsweise überprüfen lassen sollte, für deren etwaigen Schaden an Dritten er versichert ist. Als es eine große Lobby geschafft hat, aus einer Bestimmung die verhindern soll, dass ungefiltertes Abwasser ins Grundwasser gelangt, gleich einen Zwang zur Prüfung der Kanalanlagen zu basteln, unabhängig vom Alter des Kanals. Hier wurde eine gefahrendabwehrende Maßnahme beschlossen, die den Bürger schon stark bedrängt hätte. Doch von lautstarkem Widerstand in den neuen Medien wie Podcasts und Weblogs keine Spur. Kein Sascha Lobo, der den Lobbyzusammenhang erklärt, kein Sixtus oder Meinungsgleiche in Sicht. Wo waren die ewigen Wiederholungen der Nachdenkseiten (nachdenkseiten.de) zum Thema, und wo zum Teufel waren eigentlich Bosbach, Ströbele und Roth?</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Abwesenheit kann eigentlich nur bedeuten, dass die wirklichen Nöte der Bürger, die, die sie unmittelbar treffen und zu Kopfschmerzen zwingen, gar nicht interessieren. Es lässt sie völlig kalt, dass ein älteres Ehepaar die Kosten nicht zahlen kann, und daraufhin gleich ihr ganzes Haus verkauft. Es interessiert sie eigentlich nur ihr eigener Mist. Und das ist dann aber wieder ein bisschen schade. Denn in Zeiten, wo die neuen Medien immer wichtiger werden, wächst auch die Verantwortung derer, die sie beherrschen und nutzen. Es wäre schlichtweg falsch zu behaupten, dass Sascha Lobo nicht Großes geleistet hat, er hat die neuen Medien und Social Network in Deutschland erst richtig populär gemacht. Doch offensichtlich ist er kein Hausbesitzer.<br />
Mittlerweile muss das Feld erweitert werden. Es reicht nicht mehr aus, nur noch über Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung zu reden. Es ist wichtig, dass tatsächliche Lebenssituationen problematisiert und angesprochen werden. Denn die Feuilletons und Kommentare der Tageszeitungen verlieren ihre Leserschaft, zumindest offline. Umso deutlicher wird daher auch das Fehlen von spartenübergreifendem Wissen in den einschlägigen Blogs vermisst. Bei Facebook findet sich keine Anti-Dichtigkeitsprüfungsseite, und das obwohl sicherlich mehr Leute tatsächlich betroffen sind, als Guttenberg Fans nach der Plagiatsaffäre ihren Helden genau dort verteidigten.<br />
Die digitale Bohéme hat eine Verantwortung, die sie sich kaum noch entziehen kann. Am Beispiel der Dichtigkeitsprüfung, auch Kanal-TÜV genannt, konnte man sehen, dass dies noch nicht überall so angekommen ist. Schade eigentlich…</p>
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		<title>Abmahnwahn gestoppt</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jan 2011 10:58:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Siggiziege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein durchaus erfreuliches Urteil hat das OLG Düsseldorf am 04.01.2011 gefällt, welches wenigstens ein bisschen  den immer mehr überhand nehmenden Abmahnwahn von Bürgern und Rechtsanwälten ausbremst. Im vorliegenden Fall hatte die Betreiberin einer Werbeagentur einen ihrer Ansicht nach direkten Konkurrenten abgemahnt, da dieser auf seiner Website kein Impressum angegeben hat. Im vorliegenden Fall hatte die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein durchaus erfreuliches Urteil hat das OLG Düsseldorf am 04.01.2011 gefällt, welches wenigstens ein bisschen  den immer mehr überhand nehmenden Abmahnwahn von Bürgern und Rechtsanwälten ausbremst.</p>
<p>Im vorliegenden Fall hatte die Betreiberin einer Werbeagentur einen ihrer Ansicht nach direkten Konkurrenten abgemahnt, da dieser auf seiner Website kein Impressum angegeben hat. Im vorliegenden Fall hatte die Website allerdings aufgrund einer Umgestaltung eine &#8220;Baustellenseite&#8221; eingerichtet, welche auf Umbaumaßnahmen hinwies und darüber hinaus auch das Logo des Betreibers enthielt.</p>
<p><span id="more-293"></span>Das Gericht teilte glücklicherweise nicht die Ansicht der Klägerin, welche hier einen Betrag von mehr als 600 EUR erstreiten wollte.</p>
<p>Im folgenden ist das Urteil zitiert:</p>
<p>LANDGERICHT DÜSSELDORF<br />
IM NAMEN DES VOLKES<br />
URTEIL</p>
<p>In dem Rechtsstreit</p>
<p>[...]</p>
<p>hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf</p>
<p>auf die mündliche Verhandlung vom 23.11.2010</p>
<p>durch den Richter am Landgericht Sackermann als Einzelrichter</p>
<p>für Recht erkannt:</p>
<p>Die Klage wird abgewiesen.</p>
<p>Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.</p>
<p>Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der jeweils beizutreibenden Forderung abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.</p>
<p><strong>Tatbestand</strong></p>
<p>Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung in Anspruch.</p>
<p>Die Klägerin ist die als Rechtsanwaltsfachangestellte im Büro ihres Prozessbevollmächtigten tätig und behauptet, darüber hinaus eine Werbeagentur zu betreiben. Die Beklagte betreibt eine Werbeagentur in Alpen und unterhält unter der Internet-Adresse [...] Internet-Präsenz.</p>
<p>Anfang Juli 2010 stellte fest, dass unter der Internet-Adresse [...] der Beklagten nur eine Vorschalt-Seite abrufbar war. Diese enthielt ein Firmenlogo der Beklagten mit der Aussage »alles für die Marke« und den Hinweis, die Internetseite werde zur Zeit gründlich überarbeitet. Darüber hinaus wurden Nutzer aufgefordert, die Seite in wenigen Tagen noch einmal zu besuchen; währenddessen sei man unter der ebenfalls angegebenen E-Mail-Adresse und Telefonnummer zu erreichen. Auf den als Anlage K1 zur Akte gereichten Screenshot der Eingangsseite der Internet-Präsenz der Beklagten wird Bezug genommen.</p>
<p>Mit Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 15.07.2010 (Anlage K2) mahnte die Klägerin die Beklagte mit der Begründung ab, die Beklagte halte unter der Domain [...] keine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Anbieterkennzeichnung zum Abruf bereit, insbesondere fehle die Angabe der ladungsfähigen Anschrift und des Registergerichts. Auf diese Abmahnung hin gab die Beklagte am 23.07.2010 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab; die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten lehnte die Beklagte hingegen ab.</p>
<p>Die Klägerin ist der Auffassung, zwischen den Parteien bestehe ein Wettbewerbsverhältnis. Sie ist der Ansicht, die Homepage der Beklagten habe zumindest am 28.07.2010 kein den Vorgaben des § 5 Abs.1 TMG genügendes Impressum aufgewiesen, obgleich ein solches erforderlich gewesen wäre. Die Beklagte verletze mit der fehlenden Anbieterkennzeichnung auf ihrer Homepage wettbewerbsrechtliche Positionen der Klägerin.</p>
<p>Die Klägerin beantragt,</p>
<p><em>die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 651,80 € nebst Verzugszinsen hieraus seit Klageerhebung nach einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen;</em></p>
<p>Der Beklagte beantragt,</p>
<p><em>die Klage abzuweisen.</em></p>
<p>Die Beklagte ist der Auffassung, die Klägerin könne keinen Ersatz ihrer Abmahnkosten verlangen. Die Abmahnung sei nicht berechtigt gewesen, da kein wettbewerbsrelevanter Verstoß im Sinne des § 4 Nr.11 UWG i. V. m. § 5 Abs.1 TMG vorgelegen habe.</p>
<p>Die Beklagte ist der Ansicht, die zum streitgegenständlichen Zeitpunkt unter der Internet-Adresse [...] geschaltete Wartungsseite habe keinerlei geschäftsmäßige Betätigung zum Ausdruck gebracht. Die Anbieterkennzeichnungspflicht des § 5 TMG habe insoweit für sie nicht gegolten.</p>
<p>Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen.</p>
<h2><strong>Entscheidungsgründe</strong></h2>
<p>Die zulässige Klage ist in der Sache nicht begründet.</p>
<p>Der Klägerin steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten aus § 12 Abs.1 S.2 UWG zu, da die Abmahnung nicht berechtigt war im Sinne der genannten Vorschrift.</p>
<p>Es kann zu Gunsten der Klägerin unterstellt werden, das zwischen den Parteien das für ihre Aktivlegitimation gern. § 8 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG erforderliche Wettbewerbsverhältnis besteht, denn auch in diesem Fall stünde ihr der geltend gemachte Anspruch nicht zu, weil die Beklagte keine Anbieterkennzeichnung vorhalten musste und mithin kein Verstoß gegen wettbewerblich geschützte Positionen der Klägerin aus §§ 4 Nr.11, 5 TMG vorlag.</p>
<p>Nach § 5 Abs.1 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien die in der Vorschrift unter Abs. 1 Ziff. 1 bis 7 näher bezeichneten Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Der streitgegenständliche Internetauftritt der Beklagten unterfällt diese Vorschrift nicht, da die vorgehaltene Wartungsseite keine geschäftsmäßige Betätigung der Beklagten darstellte.</p>
<p>Die unter der Internetadresse zu diesem Zeitpunkt abrufbare Vorschalt- bzw. Wartungsseite enthielt als einzigen Hinweis auf Dienste der Beklagten, dass diese sich mit »alle[m] für die Marke« befasst; im übrigen wurde der Besucher auf einen späteren Besuch verwiesen. Damit hatte der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen, denn die Beklagte hat keine konkreten Leistungen beworben, auch die Angabe »alles für die Marke« stellt sich dem Besucher als bloßer Slogan dar, vermittelt ihm aber keine Informationen zu ihrem tatsächlichen Tätigkeitsfeld.</p>
<p>Eine Anbieterkennzeichnungspflicht ergab sich auch nicht aus § 55 Rundfunk-Staatsvertrag (RStV), da dieser ausweislich seiner Bezeichnung und der Präambel nur Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk trifft. Eine Rundfunkveranstaltung durch die Beklagte ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.</p>
<p>Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO.</p>
<p>Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.</p>
<p><em>Artikelbild: 1&amp;1 Media Datenbank </em></p>
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		<title>Yes, we can!</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Jan 2009 22:53:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Siggiziege</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer sich immer noch unsicher ist, welche Antwort er auf die Frage bekommt, ob man denn Steuern hinterziehen könne, und dieses &#8211; und das ist ja die Besonderheit &#8211; auch völlig ohne ernsthafte Konsequenzen tun darf, der weiß seit dem aktuellen Zumwinkel Urteil: Yes, we can! Bußgeld, also der finanzielle Schaden den man für sein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich immer noch unsicher ist, welche Antwort er auf die Frage bekommt, ob man denn Steuern hinterziehen könne, und dieses &#8211; und das ist ja die Besonderheit &#8211; auch völlig ohne ernsthafte Konsequenzen tun darf, der weiß seit dem aktuellen Zumwinkel Urteil: Yes, we can!</p>
<p>Bußgeld, also der finanzielle Schaden den man für sein Fehlverhalten erleidet um es demnächst gefällig zu unterlassen, ist so ziemlich exakt die Summe, die man hinterzogen &#8211; also vorher eingespart hatte. Klingt komisch, ist aber so&#8230; &#8211; Wer da den Bußeffekt sucht, der wird noch viele viele Sommer suchen.</p>
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