Alkoholverbot in der Bahn 5
“Wer eine Monatskarte hat, sollte besser nicht am Monatsanfang sterben” – diese durchaus kluge Weisheit stammt von Sven Regener (Musiker, Schriftsteller), und zeigt einmal mehr die Tücken des Lebens auf. Interessant ist die Verbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, die ich auch gleich nutzen will, um auf das Kernthema dieses Beitrags hinzuwirken.
Die Bahn denkt aktuell darüber nach, ein Alkoholverbot in Zügen, wenigstens auf den Kurzstrecken, einzuführen. Dass ein solches Verbot sinnvoll und richtig ist, ist unbestreitbar. Zu viele Beispiele gibt es leider, in denen Alkohol zu Gewalt und Vandalismus führte. Ein Schutz also für die Fahrgäste, die täglich die Bahn nutzen um zu Arbeit zu gelangen. Ein Schutz auch für das Kontrollpersonal und die Zugbegleiter, die immer mehr an Respekt einbüßen und daher immer gefährdeter sind.
Interessant ist der Einwand der von den Gegnern eines solches Verbots in Reihen der Bahn vorgetragen wird. Da heißt es nämlich, dass die alkoholisierten Personen bei einem Verbot vermehrt auf den Individualverkehr, also das eigene Vehikel, umsteigen würden und somit völlig angetrunken durch die Städte rauschen. Und da die Bahn natürlich eine riesen Verantwortung hat, ist ein solches Verbot gar nicht drin.
Schon komisch, ich dachte immer, weil das Fahren unter Alkoholeinfluss im Individualverkehr verboten ist, würden die Leute auf die Bahn ausweichen. Menschen, die aus Angst erwischt zu werden, oder aus tatsächlicher Einsicht ob der Sinnhaftigkeit dieses Verbotes auf den Komfort und Unabhängigkeit verzichten, also die Bahn nutzen, sollen nun doch wieder ihren Pkw steuern? Wohl eher nicht. Und wieso denk die Bahn nicht mal über Ihre Verantwortung gegenüber all den vielen nüchternen Reisenden nach? Wieso sind die denn nun nicht mal mehr einen Gedanken wert? Weil die Nüchternen eben die Klugen und einsichtigen Bürger sind, weil sie ohnehin mit der Bahn fahren, aus rein praktischen Erwähgungen, und weil es auch bequem ist, Dinge eben unangesprochen zu lassen bzw. weiter in der “Mobil” zu blättern oder aber sein Brot zu verspeisen. Die Bahn weiß dass, und deswegen wird es wohl auch nicht zu diesem Verbot kommen. Ich hoffe jedoch, ich irre mich, wie schon so manches mal…
(Artikelbild: stuttgarter-nachrichten.de)








Was bedeutet denn “Alkoholverbot”? Ist es verboten, ‘betrunken’ Bahn zu fahren oder ist lediglich der Verzehr von Alkohol im Zug untersagt?
Entscheidender Unterschied, wie ich finde…
Hallo Roman, ich denke mal, du meinst diese Frage nicht ernst, sonst müsste ich mich schon wundern. Ich werde dir natürlich dennoch antworten:
Bei diesem Verbot handelt es sich selbstverständlich um das Verbot welches Verzehr von Alkohol untersagt. Ein anderes Verbot würde ja auch keinen Sinn machen, denn die Zugbegleiter können keine Alkoholmessungen durchführen. Sehr wohl aber können sie das Hausrecht durchsetzen, also Fahrgäste, die Alkohol während der Fahrt trinken, mittels Anweisung auffordern dieses zu unterlassen oder gegebenenfalls die Personen aus dem Zug zu weisen.
Hierbei verhält es sich ähnlich zum Rauchverbot in der Bahn. Hier ist es lediglich verboten, in der Bahn zu rauchen, nicht jedoch, vorher zu rauchen und dann mit fiesem ekeligen Rauchmundgeruch in die Bahn einzusteigen. Klar soweit?
Doch, war schon ne ernste Frage. Dieser Unterschied wurde für mich aus dem Text nicht eindeutig klar.
Es war immer nur die Rede von “alkoholisierten Personen”.
Um Gewalt und Vandalismus von Alkoholisierten einzudämmen, müsste man jedoch schon den Alkoholkonsum global verbieten, denn wer was kaputtschlagen will, schlägt was kaputt – egal wo und wie er unterwegs ist.
Nun, Alkohol enthemmt ja erwiesener Maßen schon sehr. Den Alkoholkonsum an sich zu verdammen kann natürlich auch keine Lösung sein, viel zu viele prächtige Beispiele gibt es, in denen vernüftige Menschen ein für sie vernünftiges Maß an Alkohol trinken und – das ist interessant – nichts zerstören.
Wir reden an einander vorbei.